| Europäischer Feuerwaffenpass Neuausstellung |
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Seit der Einführung des Europäischen Feuerwaffenpasses sind nun bereits etwa 10 Jahre vergangen und damit ist das Dokument nach einmaliger Verlängerungsmöglichkeit schon oder schon bald abgelaufen.
Laut Auskunft der BH-Deutschlandsberg gilt für die Ausstellung eines weiteren Europäischen Feuerwaffenpasses folgende Regelung: Dieser kann aufgrund einer bereits bestehenden waffenrechtlichen Urkunde auf Antrag ausgestellt werden, sofern der Antragsteller einen Wohnsitz im Bundesgebiet hat und die Waffen, die er in diesen Feuerwaffenpass eintragen lassen will, besitzen darf. Damit kommen genehmigungspflichtige Schusswaffen, für die der Antragsteller einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte hat, aber auch andere Schusswaffen, die er ohne behördliche Bewilligung besitzen darf, zur Eintragung in Betracht. Geltungsdauer 5 Jahre und einmal um den gleichen Zeitraum verlängerbar. Erforderliche Dokumente:
Sachbearbeiterin Petra WEBER, Tel: 03462/2606-236, Fax: 03462/2606-550 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Informationen sind auch unter http://www.bh-deutschlandsberg.steiermark.at/cms/beitrag/10008168/338138/ erhältlich. |


