Abschussrichtlinien für die Steiermark Laut einstimmigem Beschluss des Landesjagdausschusses vom 28. November 2007 wurden die Abschussrichtlinien für das Rotwild wie folgt geändert und deren Wirksamkeitsbeginn mit 1.4.2008 festgesetzt: Abschussrichtlinien für das Rotwild Die Bestandesregulierung hat vor allem beim weiblichen Wild sowie allgemein in der Klasse der Kälber und in den nächsten Jahrgängen der Jugendklasse zu erfolgen. Da die Jahrgänge der Mittelklasse bei Hirschen als wichtiger Träger des Bestandes anzusehen sind, muss sich der Abschuss in dieser Altersklasse auf Ausnahmen beschränken. Im Bestand entbehrlich gewordene Hirsche vom vollendeten zehnten Lebensjahr aufwärts können ohne Schaden für den Gesamtbestand im Rahmen des Abschussplanes geerntet werden. Zulässige Wilddichte Die Wilddichte darf nur so hoch sein, dass durch sie kein wirtschaftlich unzumutbarer Schaden an der Landeskultur verursacht wird. Dabei ist zu untersuchen, in welchen Großräumen die Voraussetzungen für ein Rotwildvorkommen gegeben sind und wo nicht. Da das Rotwild gesellig veranlagt ist und in Rudeln lebt, fühlt es sich nur bei einer entsprechenden Mindestwilddichte wohl. Wo mit Rücksicht auf die Landeskultur eine Wilddichte von weniger als 1,5 Stück je 100 Hektar notwendig ist, sollte Rotwild nicht gehalten werden. Altersklasseneinteilung Als Vollendung eines Lebensjahres gilt für die Altersklasseneinteilung jeweils der Ablauf des 31. März.
Weiblich: Tierkälber (Wildkälber): |
bis zum vollendeten ersten Lebensjahr |
| Schmaltiere: |
vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 2. Lebensjahr |
| Alttiere: |
vom vollendeten 2. Lebensjahr an |
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| Männlich: |
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| Hirschkälber: |
bis zum vollendeten ersten Lebensjahr |
| Klasse III: Spießer: |
vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 2. Lebensjahr |
| Sonstige: |
vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr |
| Klasse II: |
vom vollendeten 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr |
| Klasse I: |
ab dem vollendeten 10. Lebensjahr |
Der Zuwachs beträgt, bezogen auf den Frühjahrsstand an Alttieren, um die 85 Prozent. Der innere Aufbau (Infrastruktur) ist für die gesunde Entwicklung eines Rotwildbestandes von größter Bedeutung und soll folgende Idealgliederung aufweisen: Geschlechterverhältnis 1 : 1 (bei verschobenem Geschlechterverhältnis entsprechende Korrektur).
Anteil am Gesamtrotwildbestand in Prozenten (Frühjahrswildstand)
| Weiblich: |
Schmaltiere: |
10 Prozent |
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Alttiere: |
40 Prozent |
| Männlich: |
Klasse III: Spießhirsche: |
10 Prozent |
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sonstige der Klasse III: |
17 Prozent |
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Klasse II: |
17 Prozent |
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Klasse I : |
6 Prozent |
Abschussplanung Bei ausgeglichenem Geschlechterverhältnis ist dem Bestand die gleiche Anzahl weiblicher und männlicher Stücke zu entnehmen. Ein Abschussverhältnis von 1 Hirsch: 1 Tier/Schmaltier: 1,4 Kälber ist anzustreben. Der Abschuss an Kälbern beträgt je nach dem vorhandenen inneren Aufbau eines Rotwildbestandes bis zu 50 Prozent, mindestens jedoch 40 Prozent des Gesamtabschusses. Jedenfalls sind jeweils gleich viele Hirsch- und Tierkälber freizugeben.
Abschuss weiblich: Schmaltiere zumindest 30 Prozent, Alttiere bis 70 Prozent vom Tierabschuss. Anstelle von Alttieren können auch Schmaltiere oder Kälber erlegt werden.
Der Hirschabschuss kann bei annähernd vorhandenem Idealaufbau betragen: Klasse III: zumindest 60 Prozent, davon die Hälfte Spießer. Klasse II: Die Klasse II ist die Schonklasse. Der Abschuss in dieser Klasse darf nicht mehr als 10 Prozent des Hirschabschusses betragen. Klasse I: Die Klasse I ist die Ernteklasse. Der Abschuss in dieser Klasse kann bis zu 30 Prozent des Hirschabschusses betragen. In der Klasse I stellt die Vollendung des zehnten Lebensjahres das Mindestalter dar. Ein höheres Alter von Hirschen ist im Sinne des biologisch richtigen Aufbaues eines Bestandes wünschenswert und sollte auch im Interesse der Revierinhaber liegen.
Wo nicht genügend alte Hirsche vorhanden sind, ist eine Einsparung in den Klassen I und II so lange notwendig, bis diese Altersklassen aufgefüllt sind. Der Abschuss wäre in diesem Falle vorzugsweise in der Klasse III bzw. bei den Kälbern freizugeben. Anstelle von Hirschen der Klasse I und der Klasse II dürfen Hirsche der Klasse III oder Kälber erlegt werden, anstelle von Hirschen der Klasse II dürfen auch Hirsche der Klasse I erlegt werden. Infolge dieser Möglichkeiten steht einer zahlenmäßigen Erfüllung des Abschussplanes nichts im Weg. Die Revierinhaber sind verhalten, den Abschuss möglichst frühzeitig zu erfüllen. Da in kleineren Jagden eine prozentuelle Aufteilung des Hirschabschusses pro Jagdjahr unmöglich ist, wird sich die Freigabe auf eine Reihe von Jahren, höchstens auf sechs Abschusspläne einer Jagdpachtperiode erstrecken müssen. Soweit in Randgebieten kein geschlossenes Rotwildvorkommen vorhanden ist, wird sich die Freigabe von Hirschen in der Regel nur auf die Klasse III beschränken.
Trophäenvorlage und deren Kennzeichnung Alle Trophäen müssen bei der Trophäenschau zumindest mit dem ganzen linken Unterkieferast, Hirsche der Klassen I und II mit dem ganzen Schädel vorgelegt werden. Alle vorgelegten Trophäen werden hinten am linken Rosenstock, die Unterkiefer an der Außenseite unterhalb des ersten Molaren durch Anbohren gekennzeichnet. Über einstimmigen Beschluss des Landesjägertages 1976 sind alle Trophäen von Rothirschen vom vollendeten vierten Lebensjahr (und älter!) dem zuständigen Hegemeister im grünen Zustand innerhalb einer Woche vorzulegen.
Für den Landesjagdausschuss: Der Landesjägermeister DI Heinz Gach |